Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind" in Baden-Württemberg (Schuljahr 2025/26)
Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“ in Baden-Württemberg (Schuljahr 2025/26):
So nutzen Schulen die Förderung auch für Klassenfahrten
Viele Klassenfahrten sind pädagogisch besonders wirksam, weil sie dort ansetzen, wo Schule im Alltag oft an Grenzen stößt: Gemeinschaft, Selbstwirksamkeit, Kommunikation und sozial-emotionale Stabilität. Genau hier kann das Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“ in Baden-Württemberg eine echte Entlastung sein – vor allem, wenn Sie auf der Fahrt qualifizierte Bildungs- oder Sozialkompetenz-Module einsetzen möchten, ohne die Programmkosten vollständig auf Elternbeiträge umzulegen.
Dieser Artikel gibt Ihnen einen praxisnahen Überblick: Was wird gefördert? Für wen? Wie läuft die Beantragung und Abrechnung? Wie hoch ist der Förderrahmen? – und worauf Sie bei der Planung einer Klassenfahrt achten sollten.
1. Was ist „Lernen mit Rückenwind“?
„Lernen mit Rückenwind“ ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg zur Stärkung von Basiskompetenzen und sozial-emotionalen Kompetenzen mit engem Lernbezug. Es wurde zu Beginn des Schuljahres 2021/22 im Rahmen des bundesweiten Corona-Aufholpakets gestartet und anschließend als Landesprogramm weitergeführt.
Für Schulen in Baden-Württemberg ist das Programm aktuell mindestens bis einschließlich Schuljahr 2025/26 nutzbar. Für Schulen in freier Trägerschaft gelten eigene Verwaltungsvorschriften mit entsprechend verlängerten Laufzeiten. Schulen können daher auch mittel- und längerfristig mit dieser Fördermöglichkeit planen.
2. Warum ist „Rückenwind“ für Klassenfahrten besonders relevant?
Klassenfahrten bieten besondere Lernräume außerhalb des Klassenzimmers. Viele der dort eingesetzten Programmpunkte verfolgen klare pädagogische Ziele, etwa:
- Stärkung der Klassengemeinschaft
- Förderung von Kooperations- und Konfliktfähigkeit
- Aufbau von Selbstvertrauen und Verantwortungsübernahme
- Training von Kommunikation und Reflexionsfähigkeit
Solche pädagogischen Bausteine können – sofern sie konzeptionell sauber gefasst sind – über das Programm „Lernen mit Rückenwind“ gefördert werden. In der Praxis wird dabei häufig zwischen Grundkosten der Klassenfahrt (Anreise, Unterkunft, Verpflegung) und pädagogischen Programmkosten unterschieden.
Wichtig: In der Regel werden nur die pädagogischen Programmanteile gefördert. Kosten für Unterkunft, Verpflegung oder An- und Abreise der Klasse sind nicht Teil der Rückenwind-Förderung und werden weiterhin regulär finanziert.
3. Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Grundsätzlich werden Maßnahmen gefördert, die dem Zweck des Programms entsprechen. Dazu zählen insbesondere:
a) Förderung von Basiskompetenzen
- Deutsch
- Mathematik
- Englisch
- an beruflichen Schulen auch Profilfächer
b) Förderung sozial-emotionaler Kompetenzen mit Lernbezug
- Teamentwicklung und Kooperation
- Kommunikation und Konfliktlösung
- Selbstregulation und Verantwortungsübernahme
Gerade für Klassenfahrten spielen sozial-emotionale Förderangebote eine zentrale Rolle. Diese können in der Regel auch mit ganzen Klassen oder größeren Gruppen durchgeführt werden, da sie die Gemeinschaft als Ganzes stärken.
Entscheidend ist, dass es sich nicht um reine Freizeit- oder Spaßangebote handelt, sondern um pädagogisch begründete Maßnahmen mit klaren Lernzielen, Reflexionsphasen und Transfer in den Schulalltag.
4. Wer kann die Förderung nutzen?
Förderberechtigt sind grundsätzlich alle Schulen in Baden-Württemberg, unabhängig von der Schulart:
- Grundschulen
- weiterführende Schulen (Werkreal-, Real-, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien)
- berufliche Schulen
Auch Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) können teilnehmen. Für sie gelten gesonderte Antragswege und Verwaltungsvorschriften, die u. a. über die zuständigen Regierungspräsidien abgewickelt werden.
Innerhalb der Schule wird in der Regel gemeinsam mit der Schulleitung bzw. Schulverwaltung entschieden, welche Gruppen und Maßnahmen priorisiert gefördert werden.
5. Antragstellung und Ablauf in der Praxis
In der Praxis hat sich ein mehrstufiges Vorgehen bewährt:
1) Planung der Maßnahme
Die Schule definiert den pädagogischen Bedarf und wählt eine passende Maßnahme. Bei Klassenfahrten bedeutet dies z. B., ein sozial- oder erlebnispädagogisches Modul gezielt einzuplanen.
2) Antrag / Registrierung
Die geplante Maßnahme wird über die vorgesehenen landesseitigen Portale bzw. Antragswege angemeldet. Öffentliche Schulen nutzen hierfür interne Systeme, freie Schulen stellen formale Anträge über das zuständige Regierungspräsidium.
3) Kooperationsvereinbarung
Bei Einbindung externer Anbieter wird eine standardisierte Kooperationsvereinbarung geschlossen. Diese enthält u. a. Beschreibung, Zeitraum, Gruppengröße und Kosten der Maßnahme.
4) Durchführung
Die Klassenfahrt und das geplante Programm finden wie vorgesehen statt.
5) Abrechnung
Nach Durchführung wird die Rechnung über den pädagogischen Programmanteil eingereicht. Die Schule bestätigt die sachliche Richtigkeit, anschließend erfolgt die Auszahlung über das Land.
In vielen Fällen entstehen keine Vorleistungen für Lehrkräfte; die formale Abwicklung übernimmt die Schulverwaltung.
6. Förderumfang und Orientierung bei den Kosten
Die Förderung wird in sogenannten Fördereinheiten berechnet:
- 1 Fördereinheit = 45 Minuten Programmdauer
Für Kooperationspartner gilt ein landesweit festgelegter Vergütungsrahmen. Als Richtwert werden häufig 60 € pro 45-Minuten-Einheit angesetzt. Bei größeren Klassen wird in der Regel in Kleingruppen gearbeitet.
Zusätzlich können – innerhalb klarer Grenzen – notwendige Sach- oder Fahrtkosten berücksichtigt werden, sofern sie Bestandteil der vereinbarten Maßnahme sind.
Nicht förderfähig sind weiterhin:
- Unterkunftskosten
- Verpflegung
- An- und Abreise der Klasse
7. Planungstipps für Lehrkräfte
Frühzeitig planen:
Sprechen Sie bereits in der Vorbereitung der Klassenfahrt an, dass pädagogische Module als Fördermaßnahme genutzt werden sollen.
Kurz und klar begründen:
Eine knappe Beschreibung von Ziel, Methode und Transfer reicht oft aus.
Dokumentation überschaubar halten:
Datum, Dauer, Gruppengröße und inhaltlicher Fokus genügen in der Regel.
Zuständigkeiten klären:
Klären Sie früh, wer Antrag, Upload und Abrechnung übernimmt.
8. Pädagogische Bausteine auf Klassenfahrten – Beispiele
Je nach Altersstufe und Zielsetzung eignen sich u. a.:
- kooperative Teamaufgaben
- Kommunikations- und Konflikttrainings
- naturbezogene Lernsettings mit Reflexion
- strukturierte Auswertungs- und Transferphasen
Im Mittelpunkt steht stets der Lernprozess: Erleben – Reflektieren – Übertragen in den Schulalltag.
9. Checkliste für die schnelle Vorbereitung
- [ ] Förderziel klären
- [ ] Pädagogische Bausteine auswählen
- [ ] Dauer in Fördereinheiten planen
- [ ] Programmkosten klar abgrenzen
- [ ] Zuständigkeiten intern abstimmen
10. Fazit
„Lernen mit Rückenwind“ bietet Schulen in Baden-Württemberg eine wertvolle Möglichkeit, pädagogisch hochwertige Klassenfahrten um gezielte Förderbausteine zu ergänzen und gleichzeitig finanzielle Hürden zu reduzieren. Richtig eingesetzt, entstehen Lernräume, in denen Schülerinnen und Schüler Gemeinschaft, Verantwortung und Selbstwirksamkeit nachhaltig erfahren können.
Bei sorgfältiger Planung und klarer pädagogischer Ausrichtung lässt sich das Programm unkompliziert in den Schulalltag integrieren – und verleiht Klassenfahrten genau das, was ihr Name verspricht: Rückenwind für Lernen und Entwicklung.
Tom
Autor
