§Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung zustande. Diese wird dem Kunden per E-Mail gesendet. Die Bestätigung kann binnen 7 Tagen nach Eingang kostenfrei vom Kunden schriftlich per E-Mail gekündigt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt fallen die unten genannten Stornogebühren an.
Der vollständige Rechnungsbetrag ist innerhalb eines Monats nach Erhalt der Buchungsbestätigung oder spätestens 4 Monate vor Fahrtbeginn zu überweisen, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. Die Rechnung wird Ihnen gesondert zugeschickt.
Der Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich und muss schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei EOS Erleben e.V. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, verliert EOS Erleben e.V. den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, es fallen jedoch folgende Stornogebühren an:
Zeitpunkt der Stornierung vor Veranstaltungsbeginn | Komplett-Storno (% des Gesamtpreises) | Kostenfreie Einzelstornierungen | Gebühr für weitere Einzelstornierungen |
---|---|---|---|
Bis 6 Monate vorher | 20 % | Bis zu 5% der Teilnehmer | 80% der Einzelgebühr |
Bis 3 Monate vorher | 40 % | Bis zu 3% der Teilnehmer | 80% der Einzelgebühr |
Bis 30 Tage vorher | 50 % | Bis zu 3% der Teilnehmer | 80% der Einzelgebühr |
Bis 14 Tage vorher | 80 % | Keine | 80% der Einzelgebühr |
Hinweise:
- Die prozentuale Berechnung der kostenfreien Stornierungen wird auf die nächste ganze Personenzahl aufgerundet (Beispiel: Bei 30 Teilnehmern sind 5% = 1,5 → 2 Personen).
- Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit möglich und kostenfrei.
- EOS Erleben e.V. kann aus wichtigem Grund (wie z.B. höhere Gewalt, Krankheit von nicht ersetzbarem Personal) vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen. Die Kosten für selbst verursachte Schäden müssen vom Verursacher beglichen werden.
Haftung und Versicherung
Es handelt sich bei der Fahrt um eine schulische Maßnahme, die der gesetzlichen Versicherungspflicht (Haftpflicht und Unfallversicherung) unterliegt. Für die Unterkunft ist der jeweilige Betreiber verantwortlich.
EOS Erleben e.V. haftet für Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht handelt. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung von EOS Erleben e.V. auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Für Teilnehmer wird der Abschluss einer eigenen Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
Datenschutz
Die im Rahmen der Buchung und Durchführung der Programme erfassten personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer separaten Datenschutzerklärung auf unserer Website.
Kommunikation
Alle vertragsrelevanten Mitteilungen erfolgen in Textform. Als Kommunikationswege werden E-Mail und postalische Zustellung anerkannt. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.
Foto- und Videoaufnahmen
EOS Erleben e.V. ist berechtigt, während der Veranstaltungen Foto- und Videoaufnahmen zu erstellen und diese für Werbezwecke in Print- und Onlinemedien zu verwenden. Die Teilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter können dieser Nutzung jederzeit widersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich vor Beginn der Veranstaltung an EOS Erleben e.V. zu richten.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von EOS Erleben e.V. vereinbart. Es gilt deutsches Recht.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Änderungsvorbehalt
Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist.
Stand: Ebringen, 11.04.2025